Allgemeine Geschäftsbedingungen


01. Die Anmeldung zum Kurs / Club / Workshop ist verbindlich. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer bzw. der gesetzliche Vertreter / Erziehungsberechtigte zur Zahlung des vereinbarten Kurs- bzw. Clubhonorars. Ein Widerrufsrecht besteht nach §312g Abs2 Nr.9 BGB nicht.

02. Als Kurs / Workshop werden Unterrichtseinheiten bezeichnet, die nach der angegebenen Anzahl der Stunden automatisch enden. Als Club werden Unterrichtseinheiten bezeichnet, die sich nach der gebuchten Vertragslaufzeit automatisch verlängern, falls nicht innerhalb der in Nr. 8 angegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Club-Eintritt ist immer zum Ersten eines Monats möglich.

03. Das Kurs-Honorar ist spätestens bis zur zweiten Kursstunde fällig. Es kann in Bar, per EC-Karte (nur im TanzHaus Celle), per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat beglichen werden. 

04. Das Club-Honorar ist jeden Monat im Voraus zum ersten Bankarbeitstag eines Monats ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat auf unser Konto fällig. Eine Zahlung per Überweisung oder Barzahlung nicht möglich.

05. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, so werden dem Kontoinhaber die uns zusätzlichen entstandenen Kosten mit 8,00 Euro Bearbeitungsgebühr zzgl. der Bankgebühren (5,00 Euro )in Rechnung gestellt. Ein zweiter Abbuchungsversuch erfolgt ca. 7- 14 Tage später. Der offene Betrag kann auch innerhalb von 5 Tagen nach der Rücklastschrift in Bar, per EC-Zahlung (nur im TanzHaus Celle) oder Überweisung bezahlt werden. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Unterricht bis zur vollständigen Bezahlung. Der Vertrag behält in diesem Fall dennoch seine Gültigkeit und die Zahlungspflicht besteht auch für die Folgemonate bis zur Kündigung in Textform.

06. Eine Unterrichtseinheit in Grundkursen, Medaillen- und TanzClubs für Erwachsene und Jugendliche beträgt 75  Minuten Tanzzeit. Für Discofox / Tango / Salsa / Zumba / Agilando betragen die Unterrichtseinheiten wöchentlich mindestens 55 Minuten und für Kindertanzen / Hip Hop / Dance4Kids / Zumba 4 Kids mindestens 50 Minuten. Auf 12 Monate gerechnet erhalten Club-Teilnehmende mindestens 36 Unterrichtseinheiten.

07. Der Kurs- und Clubbetrieb ruht während der gesetzlichen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen (Ausnahmen vorbehalten).

08. Kündigungen sind unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Verträge vor dem 01.03.2022: Erfolgt keine Kündigung in Textform, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Falls Sie eine Verringerung der Vertragslaufzeit wünschen, ist dies bis 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit möglich, sofern der Vertrag nicht bereits gekündigt wurde. Verträge nachdem 01.03.2022: Erfolgt keine Kündigung in Textform oder in der App (Kündigungsbutton), verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit automatisch immer wieder um einen weiteren Monat.

09. Sollte der Unterricht einmal seitens der Tanzschule ausfallen, wird die Stunde zu einem späteren Termin nachgeholt oder ein Ersatztermin (auch an einem anderen Tag möglich) angeboten. Wir behalten uns vor - bei einer Teilnehmerzahl unter vier Personen - keinen Unterricht zu erteilen. Zusätzlich behalten wir uns vor, ein Tanzangebot via Online-Live-Streams oder über unser Online-Portal ersatzweise anzubieten.

10. Für rechtzeitig entschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht besteht die Möglichkeit, versäumte Stunden nach Absprache in Parallelkursen (falls vorhanden) vor- bzw. nachzuholen. Rückvergütungen für versäumte Stunden erfolgen nicht.

11. Eine passive Mitgliedschaft ist für einen Zeitraum ab einem bis drei Monate nach Absprache mit der Tanzschule möglich. Diese Regelung gilt nicht während der Ferienzeiten und nur in Ausnahmefällen, denen die Tanzschule zustimmen muss. Es wird ersatzweise ein Entgelt von 5,00 € pro Person und Monat für Buchungs- und Personalkosten erhoben. Die Vertragsdauer verlängert sich um den Zeitraum der passiven Mitgliedschaft. Diese Regelung gilt nicht während der gesetzlichen Schulferien / Feiertage / Schließzeiten der Tanzschule.

12. Erhöhungen von Clubhonoraren dürfen maximal alle 12 Monate um bis zu fünf Prozent erfolgen. Andernfalls besteht ein Sonderkündigungsrecht.

13. Showauftritte bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Tanzschule. Das erlernte Schrittmaterial jeglicher Kurse oder Clubs darf weder kommerziell genutzt, noch kostenfrei weitergegeben werden.

14. Mit der Zusatzoption „Unlimited“ im Bereich „Danceworld“ kann mehr als eine Gruppe besucht werden. Die Kündigungsfrist entspricht dem Haupvertrag.

15. Bei Wiederanmeldung innerhalb von 6 Monaten  nach Kündigung werden 2 Monatsbeiträge als Aufnahmegebühr fällig. 

16. Die Teilnahme am Tanzunterricht und an Verstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- oder Personenschäden, die durch Fremdverschulden entstehen, übernimmt die Tanzschule keine Haftung. Für Garderobe wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

17. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht gestattet, da in der Tanzschule ein Schankbetrieb integriert ist.

18. Alle Honorare verstehen sich inkl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und GEMA-Gebühren.

19. Erworbene Tickets für Veranstaltungen jeglicher Art sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen. Es besteht auch kein Widerrufsrecht. Bei Rücklastschriften gilt Nr.5 der AGB mit der Ergänzung, dass wir uns vorbehalten die digitalen Eintrittskarten vorab zu entwerten.

20. Gerichtsstand ist Celle.

21. Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2023